Terms of Service

  1. Leistungsangebot
    • 1.1. „MixUp“ ist ein Angebot der Holocafe GmbH, Am Wehrhahn 41, 40211 Düsseldorf (nachfolgend der „Holocafe“).
    • 1.2. Im Rahmen von „MixUp“ stellt Holocafe Veranstaltern virtuelle Räume und Technologie für die Veranstaltung von Events zur Verfügung. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, werden die Events nicht von Holocafe, sondern von Dritten veranstaltet („Veranstalter“). Holocafe stellt den Veranstaltern den MixUp-Ticket-Store für den Vertrieb der Tickets für die jeweilige Veranstaltung zur Verfügung. Ein Vertrag über den Bezug des Tickets und die Erbringung der Eventleistung kommt daher direkt zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zu Stande.
    • 1.3. Die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Event werden im Rahmen der Eventbeschreibung jeweils vorgestellt. Diese technischen Voraussetzungen müssen durch den Kunden selbst geschaffen werden und sind nicht Teil vom Veranstalter bereit gestellten Leistung.
    • 1.4. Der Veranstalter kann im Rahmen des Verkaufs eigene AGB einbinden, die dann ergänzend zu diesen AGB Anwendung finden. Bei Konflikten gehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  2. Ticketerwerb
    • 2.1. Der Erwerb von Tickets in im MixUp Ticket Shop möglich. Für die Durchführung einer Bestellung ist eine voherige Registrierung im MixUp Ticket Shop erforderlich. Auch die Teilnahme an einem Event erfordert eine individuelle Registrierung auf der MixUp Plattform (ein „Account“). Die MixUp Plattform stellt den technischen Rahmen zur Teilnahme am Event.
    • 2.2. Die Tickets werden in Form dem Account des Käufers gutgeschrieben. Der Käufer kann die Tickets an andere Nutzer mit einem bestehenden Account durch Angabe von deren E-Mailadresse übertragen. Tickets können nur einmalig für den Zugang zur Veranstaltung verwendet werden und sind danach an einen individuellen Account gebunden.
    • 2.3. Im MixUp Ticket Shop kann die jeweilige Ticketkategorie und die Anzahl der jeweiligen Tickets ausgewählt werden. Weiterhin wird eine Rechnungsadresse und eine Emailadresse sowie die gewünschte Zahlungsmethode abgefragt. Vor Absendung der Bestellung können alle Angaben noch einmal korrigiert werden.
    • 2.4. Eine rechtsverbindliche Bestellung kommt erst durch das Klicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ zu Stande. Holocafe wird im Auftrag des Veranstalters den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail an die angegebene Adresse bestätigen. Der Vertrag kommt jedoch erst mit ausdrücklicher Annahme der Bestellung oder Gutschrift der Tickets im Account zu Stande.
    • 2.5. Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat. Eine Rücknahme oder Erstattung ist ansonsten ausgeschlossen, außer der Veranstalter sagt die Veranstaltung ab.
  3. Nutzungsausschluss
    • 3.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen im Einzelfall von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, soweit diese alkoholisiert sind oder sonstige bewusstseinsverändernde Drogen zu sich genommen haben. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass sich einzelne Personen trotz wiederholter Ermahnung störend laut verhalten und damit das Erlebnis der anderen Kunden negativ beeinflussen, soweit sich einzelne Personen aggressiv, fremdenfeindlich, provozierend oder in sonstiger Weise für die Veranstaltung unangemessen gegenüber den Mitarbeitern oder anderen Gästen verhalten.
    • 3.2. Soweit die Kunden an den Veranstaltungen per Virtual Reality Anwendung teilnehmen wollen wird auf Folgendes hingewiesen: Bei der VR-Technologie handelt es sich um eine junge Technologie, die sich stätig weiterentwickelt. Holocafe und MixUp setzt aktuellste Technik ein, dennoch kann es bei Nutzung der VR-Technologie auch in Abhängigkeit von der beim Kunden vorhandenen Technik genauso wie bei anderen Bildschirmanwendungen zu Schwindelgefühl, Übelkeit, Sehstörungen, Augenschmerzen, Orientierungs- und Bewusstseinsstörungen, Kopfschmerzen bis hin zu epileptischen Anfällen kommen. Sollte eine entsprechende Vorerkrankung bekannt sein, wird von der Nutzung des Virtual Reality Funktionen abgeraten. In jedem Fall sollte bei bekannten Vorerkrankungen auch im Familienkreis vor der Nutzung von Virtual Reality Funktionen ein Arzt konsultiert werden. Sollten sich während der Nutzung entsprechende Symptome zeigen, wird dringend davon abgeraten die VR-Technologie unmittelbar weiter zu nutzen. Es wird empfohlen spätestens nach einer Stunde eine mindestens 15-minütige Pause einzulegen.
    • 3.3. Eine Erstattung aufgrund einer eingeschränkten oder nicht erfolgten Nutzung der Virtual Reality Technologie aus Gründen der Ziffer 3.1 oder 3.2 findet ausschließlich nach den Regeln der Ziffer 2.5 statt.
    • 3.4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Veranstalter lediglich Dienstleistungen für Freizeitbetätigungen anbietet für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) oder lediglich Veranstaltungen im Rahmen der beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit angeboten werden, so dass es sich beim Erwerber nicht um einen Verbraucher handelt.
  4. Haftung & Gewährleistung
    • 4.1. Ansprüche der Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anderes geregelt ist. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Veranstalters oder Holocafe, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Eine „Kardinalpflicht“ bzw. „wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    • 4.2. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet der Veranstalter oder Holocafe nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    • 4.3. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder Holocafes, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    • 4.4. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
  5. Hausrecht
    • 5.1. Das Fertigen von Foto- und Videoaufnahmen bzw. von Screenshots im Rahmen der Veranstaltungen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters untersagt. Gleiches gilt für die Verbreitung von Aufnahmen, die entgegen dieses Verbots erstellt wurden.
    • 5.2. Im Rahmen der Veranstaltung steht dem Veranstalter das Hausrecht für die virtuellen Veranstaltungsräume zu.
  6. Sonstiges
    • 6.1. Es gilt deutsches Recht.
    • 6.2. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen.
    • 6.3. Soweit es sich beim Kunden um Kaufleute, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt, wird Düsseldorf als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
    • 6.4. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage.
    • 6.5. Weder Holocafe noch der Veranstalter sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.